ACTA – Auseinandersetzungen gehen in neue Runde

Der Druck auf die ACTA-Verhandlungspartner hat teilweise gewirkt. Der aktuelle ACTA-Entwurf wurde nach über 3 Jahren Geheimniskrämerei endlich offen gelegt. Deutlich werden mehrere Dinge: Der Vertragstext wurde gegenüber den früheren Versionen, die an die Öffentlichkeit gelangt sind, etwas entschärft. Klar wird aber auch, dass die bisherigen Geheimverhandlungen tatsächlich zum Ziel haben, die Grundregeln des Netzes neu zu definieren. Das Internet ist für viele Bereiche fast unentbehrlich geworden. Über die Regeln, auf denen das Internet basiert, sollte man also nicht im kleinen Kämmerlein entscheiden.

(Hintergrund: ACTA – Geheimabkommen wird zu Politikum)

Es ist jetzt eine breite Diskussion notwendig, an der sich nicht nur die Urheberrechtsindustrie beteiligt. Netzsperren gegen Urheberrechtsverletzer (also vermutlich 90 Prozent der heutigen Jugend) sind im aktuellen Vertragstext keine Verpflichtung mehr, die Sperrung wird jedoch weiterhin als geeignete Möglichkeit für die Vertragsstaaten aufgeführt. Auch sollen die Regelungen zum Schadensersatz verschärft werden. Die Höhe des Schadensersatzes wird dabei auf dubiose Weise festgelegt, wobei sich wesentlich auf die Angaben des Rechteinhabers verlassen wird. Millionenstrafen für das Herunterladen weniger Lieder können also nach den neuen Richtlinien durchaus normal werden. Damit würde das US-amerikanische Zivilrecht mit seinen teils absurd hohen Strafen auch in Deutschland Fuß fassen können. Da auch die Anstiftung zur Urheberrechtsverletzung strafbar werden soll, würden die Gerichte nach einer solchen veränderten Rechtslage sicher viel zu tun bekommen.

Die Regelungen im Vertragsentwurf zielen vor allem auf die Provider ab. Sie sollen verpflichtet werden, bei vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen gegen ihre Nutzer vorzugehen. Werden die Provider nicht selbst bei der Kontrolle und Überwachung ihrer Nutzer aktiv, sollen sie selber haftbar gemacht werden. Es ist vergleichbar mit einem Vermieter, der für die Handlungen seiner Mieter haftbar gemacht wird, wenn er nicht selber regelmäßig die Wohnungen durchsucht. Provider und Hightech-Firmen sehen durch die geplanten Regelungen ihre Geschäftsgrundlage in Gefahr und haben ihren Widerstand gegen ACTA angekündigt. So sieht der weltgrößte Providerverband EuroISPA die Basis der modernen Informationsgesellschaft in Gefahr. Der CCIA (Computer and Communications Industry Association) hat scharfe Kritik an dem endlich veröffentlichten ACTA-Entwurf geäußert.

In der CCIA sind unter anderem Firmen wie Microsoft, T-Mobile, Google, Nvidia und AMD vertreten. Da es auch für Journalisten, Blogger usw. keine Sonderregelungen gibt, müssen auch die Gefahren für die Meinungsfreiheit betrachtet werden. Veröffentlicht ein Enthüllungsjournalist Informationen, z. B. Dokumente einer gefährlichen Sekte, kann es für ihn nach den geplanten Regelungen äußerst schwierig werden. Seine Veröffentlichung im Netz kann schnell zivilrechtlich unterbunden werden, auch ohne langwierigen Prozess, in dem auch Aspekte wie Pressefreiheit berücksichtigt werden würden. Der Journalist muss dann unter Umständen sogar ruinösen Schadensersatz zahlen. Investigativer Journalismus wird somit behindert und damit ein Eckpfeiler der Demokratie. Während die harten US-amerikanischen Schadensersatzregelungen in den ACTA-Entwurf aufgenommen wurden, sind die US-amerikanischen Schutzvorschriften für Konsumenten und Journalisten „vergessen“ worden. Die Diskussion um ACTA hat nach der Veröffentlichung des aktuellen Entwurfs gerade erst begonnen. Es ist noch nichts in Stein gemeißelt. Wir werden über die weiteren Entwicklungen berichten!

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