Erfolgreiche Reform des Berliner Abstimmungsgesetzes

Was lange währt, wird endlich gut: Rund zwei Jahre hat es gedauert, bis sich die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und Linkspartei im Land Berlin auf eine Reform des Abstimmungsgesetzes geeinigt hat. Am gestrigen Tage war es schließlich soweit: der Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses votierte ohne Gegenstimmen dafür.

Der Landesverband Mehr Demokratie Berlin/Brandenburg, dem ich als ehrenamtliches Vorstandsmitglied angehöre, kann damit auf eine erfolgreiche Kampagne zurückblicken. Denn immer wieder haben wir mit unterschiedlichen Aktionen und Gesprächen versucht, Druck auf die zuständigen politischen Entscheidungsträger*innen auszuüben, damit die direktdemokratischen Verfahren im Sinne von fairen Volksbegehren verbessert werden.

Das ist uns nun gelungen – auch Dank der Unterstützung von Mitgliedern des Berliner Abgeordnetenhauses wie Michael Efler, der übrigens noch vor wenigen Jahren Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie gewesen ist.

In der taz merkt Michael Efler an: „Wir stärken die Transparenz und die Verbindlichkeit direktdemokratischer Verfahren.“ Damit hat er recht!

Unsere Einschätzung (= Mehr Demokratie Berlin/Brandenburg) ist: Direktdemokratische Initiativen werden durch dieses Reformpaket deutlich mehr Planungssicherheit erhalten und gegenüber dem Senat gestärkt.

Zu den wesentlichen Verbesserungen gehört:

  • Volksentscheide werden zukünftig auf Wahltermine gelegt. Das ist wichtig, denn ein Viertel aller Stimmberechtigten muss im Volksentscheid zustimmen. Das gelingt eher, wenn die Berlinerinnen und Berliner ohnehin an die Wahlurnen gehen.
  • Die Verwaltung bekommt endlich gesetzliche Fristen für die Prüfung von Volksbegehren. In dieser Wahlperiode hat der Senat im Schnitt 342 Tage für die Prüfung der Zulässigkeit gebraucht. Zukünftig muss er innerhalb von fünf Monaten ein Ergebnis vorlegen. Volksbegehren können so nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden. (Anmerkung: So wie das leider bei unserem Volksentscheid Transparenz der Fall gewesen ist…)
  • Initiativen können nach der ersten Stufe ihren Vorschlag ändern, um zum Beispiel einem Gerichtsverfahren zu entgehen, wenn der Senat ihren Vorschlag für unzulässig hält. Davon waren einige Volksbegehren in der Vergangenheit betroffen.
  • Initiativen erhalten Anspruch auf eine Teilerstattung ihrer Kosten für Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von je 35.000 Euro nach Volksbegehren und Volksentscheid. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung Chancengleichheit, denn der Senat finanziert seine Gegenkampagnen bei Volksbegehren ebenfalls aus Steuergeldern.
  • Last but not least können Bürgerbegehren nicht mehr so einfach vom Senat ausgehebelt werden. Zweimal hatte der Senat die Zuständigkeit für einen bezirklichen Bebauungsplan, gegen den sich die Bürgerbegehren richteten, an sich gezogen. Die Bürgerbegehren liefen deshalb ins Leere.

PS: Heute ist übrigens “Internationaler Tag der Demokratie”!:-)