Können direkte Demokratie und Bürgerräte auf Bundesebene sinnvoll kombiniert werden?

(Foto by Mehr Demokratie | Quelle: Flickr | Lizenz: CC BY-SA 2.0)

Der Bürgerrat ist gerade Teil der politischen Debatte – weltweit werden verschiedene Modelle der Ausgestaltung diskutiert und probiert. In Deutschland fand vergangene Woche die Übergabe der Ergebnisse des Bürgerrats „Deutschlands Rolle in der Welt“ an den Bundestag statt (hier die konkreten Empfehlungen). Mehr Demokratie hatte diesen gemeinsam mit anderen Akteuren angestoßen und organisiert – so wie auch schon den Bürgerrat Demokratie im Jahr 2019.

Diesem Bürgerrat-Modell liegt die Philosophie zugrunde, als Impulsgeber und Resonanzraum für die Politik zu gelten. Es sind Empfehlungen, wie sie auch eine Enquete- oder Expertenkommission macht – natürlich mit dem Unterschied, dass sie von zufällig gelosten Bürgerinnen und Bürgern kommen. Die damit verbundene Hoffnung beschreibt Marianne Birthler, Vorsitzende des Bürgerrats „Deutschlands Rolle in der Welt“, wie folgt:

“Die Stärke dieses Gutachtens liegt darin, dass es ein Meinungsbild vermittelt, das verantwortungsvolle und nachdenkliche Bürgerinnen und Bürger aus sehr unterschiedlichen Lebensverhältnissen, Grundhaltungen, Generationen und Regionen entwickelt haben. Sehr viel näher an ‘Volkes Stimme’ als das, was manche Politiker oder Parteien als öffentliche Meinung vermuten oder was manche schnellen Meinungsumfragen nahelegen. Es wäre töricht, wenn die Abgeordneten des Bundestages dieses Kapital ungenutzt ließen.”

Wie aber müsste ein Bürgerrat auf Bundesebene ausgestaltet sein, damit er dem wachsenden Wunsch nach Verbindlichkeit gerecht wird? Für mich wäre das Ganze stimmig und kraftvoll, wenn die zwei Instrumente Volksinitiative und Bürgerratsbeauftragung parallel bundesweit eingeführt werden. Denn dann hätten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit:

  1. Entweder über einen eigenen Abstimmungsvorschlag eine Volksabstimmung einzuleiten.
    Damit ist das in den Bundesländern bewährte und erprobte Verfahren der dreistufigen Volksgesetzgebung gemeint.

  2. Oder einen Bürgerrat zu beauftragen.
    Damit die Empfehlungen bzw. Ergebnisse des Bürgerrates auch übernahmefähig sind, müsste geregelt werden, dass eine oder mehrere abstimmungsfähige Vorlagen zu einem konkreten Thema erstellt werden. Auch bedarf es einer angemessenen Frist, innerhalb der der Bundestag Stellung nimmt und darüber entscheidet, ob er diese Vorlage(n) ganz, teilweise oder gar nicht übernimmt. Sollte der Bundestag die Vorlage(n) nur teilweise oder gar nicht übernehmen, haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, eine Initiative darüber zu starten, um eine bundesweite Volksabstimmung herbeizuführen.

Dieses Modell führt zu direktdemokratischen Verfahren, deren Ergebnisse politisch verbindlich sind. Um sie anzustoßen, bedarf es eines bestimmten Quorums an Unterschriften. Zudem wird eine unabhängige Stabsstelle für Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie eingerichtet, die dafür Sorge trägt, dass beide Verfahren neutral und unparteiisch koordiniert und durchgeführt werden. Was mir dabei wichtig ist: Dass die zwei unterschiedlichen Verfahren direkte Demokratie (= Volksabstimmung) und Bürgerrat durch die richtige Anwendung in ein stimmiges Miteinander kommen.