Petition an den Bundestag: Asyl für Whistleblower

Vor knapp einem Jahr stellten wir eine Petition an den Deutschen Bundestag, um zu erreichen, dass Whistleblowern wie Edward Snowden Asyl in Deutschland gewährt werden kann. Diese wurde von fast 14.000 Menschen unterstützt – jetzt haben wir eine Antwort erhalten.

Nach monatelangem Streit hat der NSA-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages in der vorletzten Woche eine Befragung von Edward Snowden (siehe zum Hintergrund der Überwachungsmaßnahmen den Beitrag “Stop watching us!”) in Deutschland abgelehnt. SPD und CDU wollen damit einen Asylantrag des berühmten Whistleblowers verhindern. Zugleich lehnte der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine von fast 14.000 Menschen unterstützte Petition von uns und weiteren Antragstellern ab, die ein Asyl für Whistleblower forderte.

Antwort_auf_Snowden-Petition

Antwortschreiben des Petitionsausschusses zum Download… (PDF)

13.871 Menschen forderten mit der Petition ein Asyl für Edward Snowden. Mehrere ähnliche Petitionen, darunter unsere, wurden im Petitionsausschuss des Bundestages gemeinsam bearbeitet, der dazu eine Stellungnahme der Bundesregierung eingeholt hatte. Vor allem formale Gründe wurden für die Ablehnung der Petitionen angeführt. In dem Schreiben des Petitionsausschusses an uns heißt es u.a.: “Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage stellt der Petitionsausschuss fest, dass die gesetzlichen  Voraussetzungen für eine Asylgewährung im konkreten Fall nicht vorliegen.”

Humanitäre Gründe für eine Aufnahme gibt es nach Ansicht der Bundesregierung nicht, da Snowden die Möglichkeit hätte, auf andere Staaten zurückzugreifen, die ihm ihrerseits Zuflucht bieten,
sowie allein die mögliche bevorstehende Strafverfolgung in anderen Ländern keinen dringenden humanitären Grund rechtfertigt. Mit den anderen Staaten ist wohl Russland gemeint, das Edward Snowden temporär Asyl gegeben hat und ihn als Spielstein für seine Auseinandersetzung mit den USA betrachtet. In Sicherheit ist Snowden damit noch lange nicht. Die Bundesregierung sieht auch eine mögliche Strafverfolgung in anderen Ländern nicht als humanitären Grund an. Auffällig ist, dass selbst hier vermieden wird, Namen zu nennen –  selbstbewusstes Agieren sieht anders aus.

Dass der Whistleblower Bradley (jetzt: Chelsea) Manning in den USA unter menschenunwürdigen Bedingungen inhaftiert ist, scheint bei der Bewertung der humanitären Gründe keine Rolle zu spielen. Zur Erinnerung: Er wurde dort für einen längeren Zeitraum in kompletter Isolationshaft gehalten – nackt und ohne Bettzeug. Selbst der Bundestag forderte damals eine “humane Unterbringung” von Bradley Manning. Edward Snowden hat wie kein anderer den Überwachungswahn der USA und anderer westlicher Staaten offengelegt. Er hat gezeigt, wie nah wir dran sind, sicher geglaubte Freiheiten und Grundrechte zu verlieren. Mit dem Verkauf dieser geheimen Informationen hätte Snowden reich werden können, doch wollte er stattdessen auf die ungeheuerliche Fehlentwicklung aufmerksam machen.

Ein Dankesschreiben von der Bundesregierung für die Aufdeckung der massenhaften Überwachung gegen die deutsche Bevölkerung oder von Bundeskanzlerin Angela Merkel, deren Handy abgehört wurde, ist ausgeblieben. Die Bundesregierung agiert schwach gegenüber den USA. Der nächste Whistleblower wird sich dreimal überlegen, ob er an die Öffentlichkeit geht. Europa braucht mehr Selbstbewusstsein und muss aktiv für seine Werte eintreten, gegen alle Bedrohungen. Wie ernst die Situation bereits ist, zeigen die Aussagen vom Ex-NSA-Mitarbeiter Thomas Drake, der letzte Woche im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages den Bundesnachrichtendienst (BND) als „Wurmfortsatz der NSA“ bezeichnete.