Entnazifizierung light?


Inhaltsverzeichnis

1. Einführung
2. Hauptteil
__2.1 Die DDR: Der fortschrittliche deutsche Staat
__2.2 Entnazifizierung als Vehikel der allgemeinen Säuberungspolitik in der SBZ
__2.3 Antifaschismus als Legitimationsmittel
__2.4 Restlose Entnazifizierung als moralische Waffe
__2.5 Probleme und Einschränkungen bei der Entnazifizierung
3. Fazit
4. Literaturverzeichnis


1. Einführung

Am Ende des Zweiten Weltkriegs war Deutschland besiegt und von den Alliierten besetzt. Anders als nach dem Ersten Weltkrieg, an dessen Ende die Legende vom „Dolchstoß“ entstand, den die „im Felde unbesiegte“ Reichswehr von der Heimatfront aus erhalten habe, lag das Reich militärisch völlig besiegt am Boden. Dieses Mal waren die siegreichen Alliierten entschlossen, Deutschland jegliche Möglichkeit zu zukünftiger Aggression zu entziehen. Daher beschlossen sie u.a. bereits im Krieg, dass die deutschen Kriegsverbrecher und Verantwortlichen für den Vernichtungskrieg ihrer gerechten Strafe zugeführt werden sollten. Dies geschah schließlich auch in den Nürnberger Prozessen gegen die Hauptkriegsverbrecher sowie deren Folgeprozessen und einigen weiteren Verfahren wie dem Ulmer Einsatzgruppenprozess oder dem Auschwitz-Prozess, die dann allerdings schon unter (west-)deutscher Justiz vollzogen wurden. Auch in der DDR gab es vergleichbare Verfahren (Waldheim-Prozesse) und viele andere Kriegsverbrecher wurden an den Stätten oder in den Ländern ihrer Vergehen gerichtet, so z.B. Rudolf Höß, der in Polen verurteilt wurde. Doch was geschah mit der breiten Masse der Bevölkerung? Jenen Millionen von Deutschen, die durch mehr oder weniger aktive Teilnahme an oder auch „nur“ durch stilles Dulden der verbrecherischen Praktiken des NS-Regimes an dessen Erhalt mitgewirkt hatten? Sollte man sie komplett aus der Gesellschaft ausschließen oder sollte man ihnen ihre „Fehler“ verzeihen? Und wie sollte man mit verschieden hohen Graden an Schuld umgehen, die die Menschen auf sich geladen hatten? Dies alles waren Fragen, die sich die Besatzungsmächte stellen mussten als sie das Verfahren der Entnazifizierung einleiteten. Wenn dieses auch anfangs unter der Prämisse stand, den Deutschen restlos jeden Drang und jede Voraussetzung zu einer neuerlichen Aggression zu nehmen, so wirkten sich doch bald die aktuellen politischen Entwicklungen im beginnenden Kalten Krieg darauf aus. Das sich verschlechternde Verhältnis zwischen den ehemaligen Verbündeten in Ost und West, die sich abzeichnende geteilte Entwicklung der verschiedenen Besatzungszonen, die Berlin-Blockade und die schließlich erfolgende Gründung zweier Staaten auf deutschem Boden waren nicht dazu angetan, den unbedingten Willen zur vollständigenEntnazifizierung zu erhalten. So entwickelte sich eine „Entnazifizierung light“, die zwar viele ehemalige Nazis erfasste, aber auch vielen die lückenlose Integration ermöglichte. Ich möchte mich hier vorwiegend auf die Vorgänge in der SBZ/DDR beschränken.

2.1 Die DDR: Der fortschrittliche deutsche Staat

Der selbst ernannte Arbeiter- und Bauernstaat sah sich als der Teil Deutschlands, der eine Kontinuität zu den guten Linien der deutschen Geschichte herstellte, im Gegensatz zum kapitalistischen Gegner im Westen, der die schlechten Traditionen des Kaiserreichs und natürlich des Nationalsozialismus fortführte. Man sah sich als der fortschrittliche, in die Zukunft gewandte Staat, der dem reaktionären, „faschistischen“ Gebilde der BRD in allen Belangen überlegen war. Insbesondere galt dieser Vorsprung für die Vergangenheitsbewältigung und somit auch die Entnazifizierung. „Die Vergangenheit bewältigen, das heißt die Lehren aus der Geschichte zu ziehen, die faschistischen und revanchistischen Kräfte aus dem Staatsapparat [zu] entfernen und den aggressiven Kräften des Monopolkapitals die ökonomischen Machtmittel [zu] nehmen, damit sie nicht einen dritten Raubkrieg organisieren können“ (Ulbricht)[1]. Hier hört man sehr genau die in der DDR gängige Faschismustheorie heraus, die vom Faschismus als einer „offene[n] terroristische[n] Diktatur der reaktionärsten, am meisten chauvinistischen und imperialistischen Elemente des Finanzkapitals“ sprach.Durch diese Verbindung von Faschismus und Kapitalismus verlor der Nationalsozialismus jede Beziehung zur sozialistischen DDR. Somit war der einzige Staat, der noch verantwortlich war, die Bundesrepublik, die sich ja auch als Rechtsnachfolger des Dritten Reiches sah. Für Albert Norden war die DDR „das gute Deutschland […], das die Vergangenheit bewältigt und überwunden hat“. Die DDR war durch Säuberungen von allen Wurzeln des Nationalsozialismus befreit und somit ein neuer Staat ohne jegliche Kontinuität zum Deutschen Reich, was die BRD eben genau nicht geschafft habe. Man hatte dadurch sozusagen den Nationalsozialismus aus dem eigenen Staat „herausinterpretiert“. Die Zeit des Nationalsozialismus sei eine „Phase der Fremdherrschaft“ (Martin Broszat) gewesen ohne eigentlichen Bezug zur eigenen Geschichte. Die DDR erklärte sich somit auch zu einem Sieger des 2. Weltkriegs. „Eine kleine Gruppe von Antifaschisten, die das Land regierte, hat ihr Siegesbewusstsein […] aus pragmatischen Gründen auf die ganze Bevölkerung übertragen“, schreibt Christa Wolf.

2.2 Entnazifizierung als Vehikel der allgemeinen Säuberungspolitik in der SBZ

Ohne Frage wurde die Entnazifizierung in der SBZ wesentlich härter durchgeführt als in den westlichen Zonen. Sie führte in Ostdeutschland bis zum 31.12.1950 zu 12.147 Bestrafungen von Nazi- und Kriegsverbrechern, wohingegen es in der BRD insgesamt nur 6.456 waren. Man spricht von etwa 200.000 Entlassungen im Zuge der Entnazifizierung, bei etwa 4 Mio. Angehörigen der NSDAP und ihrer Gliederungen in der SBZ bei Kriegsende. In diesem Zusammenhang muss man auch sehen, dass hier die Unterscheidung zwischen „aktiven“ und „nominellen“ NSDAP-Mitgliedern gemacht wurde, die einen großen Teil der Menschen von vornherein von der schlimmsten Schuld rein wusch. Dabei verblüfft, dass die KPD kurz nach Kriegsende noch ganz anders dachte und auf die SMAD einzuwirken versuchte; in einem Bericht des Informationsbüros der SMAD „über die politische Lage in Deutschland“ vom 3.11.1945 findet man folgende Aussage: „Die Kommunisten erklären ununterbrochen, dass nicht nur die Nazis oder die deutsche Bourgeoisie, sondern auch das ganze deutsche Volk die Schuld an Hitlers Eroberungskrieg trägt.“[2] Gleichzeitig muss festgestellt werden, dass die Sowjets und die neuen maßgeblichen deutschen Eliten den Deckmantel der Entnazifizierung zur groß angelegten Säuberung missbrauchten. Jeder, der missliebig oder gefährlich war oder dem Regime nicht passte, wurde aus seiner Stellung entfernt oder gar in einem der „Speziallager“ des NKWD interniert, die teilweise in ehemaligen nationalsozialistischen Konzentrationslagern wie Sachsenhausen oder Buchenwald installiert worden waren. Interessanterweise wurden diese Lager im von seinem Selbstverständnis her so bewältigungsstarken Staat lange Zeit völlig tabuisiert. Diese Entfernung oder Internierung traf vor allem Beamte, Lehrer, Juristen, Gutsbesitzer, Industrielle und andere „Kapitalisten“, unabhängig von ihrer politischen Einstellung. Jene Maßnahmen dienten der Ausschaltung des Widerstandes gegen die Reformen in Industrie und Landwirtschaft, sowie allgemein der Vorbereitung der kommunistischen Herrschaft. Im Zuge dieser Reformen kam es zu einer „Bodenreform“, bei der alle Landbesitzer von mehr als 100 Hektar enteignet wurden, ehemalige Nazis sowieso, auch wenn ihr Land kleiner war. Auch Industriekomplexe wurden eingezogen oder als Teil der Reparationen in die UdSSR transportiert. Diese Enteignungen galten als Bestrafung der Kriegsinteressenten. Hier spielte den Machthabern eine schwammige Formulierung des Alliierten Kontrollrats in die Karten, der den Status „Nazi-Aktivist“ definiert hatte. Als „Nazi-Aktivist“ konnte jeder gelten, der den „Frieden des deutschen Volkes oder der Welt“ gefährdete. Jeder, der gegen den Antifaschismus eingestellt war, war nach dieser Logik ein Faschist. Mit dieser Definition war dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet, denn wer konnte schon beurteilen, ob jemand ein „gefährlicher Deutscher“ war? Interniert waren unter anderem auch Jugendliche, von denen man annahm, sie seien Mitglieder der fiktiven „Werwolf-Organisation“ gewesen, Volkssturm-Mitglieder, aber auch nominelle Parteimitglieder der NSDAP sowie „Trotzkisten“, „Titoisten“ und Sozialdemokraten. Diese Bestimmung galt in der DDR bis ins Jahr 1955, in dem alle besatzungsrechtlichen Bestimmungen aufgehoben wurden. Ein weiteres großes Problem waren Denunziationen. Wenn jemandem ein Nachbar oder Arbeitskollege nicht passte, erklärte man kurzum, dieser sei ein schlimmer Nazi gewesen. Solch eine Aussage reichte völlig aus, um die sowjetischen Sicherheitsorgane zugreifen zu lassen. Von den NS-Verbrechern in sowjetischem Gewahrsam wurden im Jahre 1950 etwa zehntausend dem DDR-Innenministerium zur Verbüßung der Strafe übergeben. Der größte Teil wurde jedoch in der zweiten Hälfte der 50er Jahre amnestiert. Am 2. Oktober 1952 erhielten alle ehemaligen Nazi-Anhänger durch ein Gesetz ihre vollen Rechte als Staatsbürger der DDR.

2.3 Antifaschismus als Legitimationsmittel

Der Antifaschismus wurde in der DDR immer vehement herausgehoben. Durch ihn war das SED-Regime in der Lage, sich gegenüber der BRD als überlegen darzustellen, vor allem moralisch gesehen. Man habe in der DDR die richtigen Lehren aus der Geschichte gezogen und einen antifaschistischen Staat begründet, der mit der NS-Vergangenheit restlos aufgeräumt habe. Adenauers Ablehnung einer tiefgreifenden Säuberung lieferte der SED die beste Munition im Kalten Krieg. Die DDR-Führung behauptete, die ehemaligen Nazis komplett aus der Politik, der Wirtschaft und dem gesellschaftlichen Leben an sich entfernt zu haben, entweder durch Aburteilung oder durch Bekehrung zur eigenen Sache. Sie behauptete auch, dass sämtliche führenden Politiker der DDR am antifaschistischen Widerstand teilgenommen hätten. Es gab viele ehemalige NSDAP-Mitglieder, die ihr Fähnchen ein weiteres Mal in den Wind hängten und sich dem neuen Regime anschlossen. Das genügte den Kommunisten bei sogenannten „nominellen Parteigenossen“ der NSDAP, gegen die keine Anklage wegen irgendwelcher Verbrechen erhoben wurde, meist, um sie sozusagen zu exkulpieren. Diese Leute hätten begriffen, dass sie Fehler gemacht hätten, aber nun seien sie auf den rechten Weg eingeschwenkt. Generell kann man feststellen, dass die Nachsicht mit den kleinen, unbedeutenden, „nominellen“ NSDAP-Mitgliedern auch im Osten Deutschlands sehr groß war. Da die DDR-Ideologie den Faschismus eigentlich ausschließlich dem „Monopolkapital“ und somit der Großbourgeoisie ankreidete, waren die „kleinen Leute“ im Prinzip schon per se nicht voll schuldig. Außerdem habe es ja in der Arbeiterklasse sehr starken Widerstand gegen Hitler und sein Regime gegeben. Dies war ein deutliches Angebot zur Integration der vielen Mitläufer. Die Verstrickungen des „einfachen Volkes“ blieben lange ein Tabuthema. Die „großen“ Täter und Verantwortlichen des Nazi-Regimes aber verfolgte man in der SBZ und später in der DDR mit großem Eifer und Nachdruck, wovon nicht nur die berühmt-berüchtigten „Waldheimer Prozesse“ Zeugnis ablegen, in denen angeblich die „wirklich schweren Nazi-Täter“ verurteilt wurden. Durch die Nutzung des Antifaschismus als Staatsdoktrin befreite sich die DDR von der unheilvollen Erbschaft des NS-Regimes, „antifaschistisch“ hieß „demokratisch“, meistens auch gemeinsam gebraucht, der Aufstand vom 17. Juni war eine „faschistische Provokation“ und die Mauer wurde als „antifaschistischer Schutzwall“ verkauft. Der Begriff Faschismus wurde in der DDR inflationär gebraucht. Die Partei- und Staatsführung weigerte sich, eine Mitverantwortung der DDR für die deutsche Geschichte in der NS-Zeit anzuerkennen. Der „Kampf gegen den Faschismus“ hatte immer weniger mit dem Nationalsozialismus und immer mehr mit dem Kalten Krieg zu tun.

2.4 Restlose Entnazifizierung als moralische Waffe

Die SED-Führung war jederzeit stolz darauf, den Faschismus in ihrem Land „mit der Wurzel“ ausgerissen zu haben. Diese Leistung wurde stets als Waffe gegen die „faschistische“ Bundesrepublik Adenauers und seiner Nachfolger ins Feld geführt, indem man betonte, dass in der DDR, im Gegensatz zur BRD, kein einziger Mensch mit einer NS-Vergangenheit auch nur irgendetwas zu bestimmen habe. Man stellte sich als den einzigen deutschen Staat hin, der es geschafft habe, die braune Vergangenheit abzustreifen. Der Jurist Kaul formulierte 1961 zur besonderen Art der Wiedergutmachung in der DDR: „Sie besteht darin, dass wir die Nazis aus ihren Stellungen entfernt haben und dass ein Nazi in der DDR zu keiner wichtigen Position gelangen kann.“ Die DDR sah sich als ein „Volk von Antifaschisten“. Sie bekam sogar internationale Anerkennung dafür, dass sie der Teil Deutschlands war, der es besser geschafft habe, die NS-Vergangenheit zu überwinden. Die umfassende Entnazifizierung habe zusammen mit der Bodenreform und der Kollektivierung der Landwirtschaft dazu geführt, dass die „Junker und Kriegsverbrecher in die Bonner Republik übergesiedelt“ seien. Eine selbstkritische Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit durch Millionen von Mitläufern blieb jedoch aus. Bemerkenswert ist es auch, dass die Entnazifizierung zwar immer als Ruhmesblatt der DDR-Geschichte dargestellt wurde, ihr Kern jedoch nie tangiert wurde. Der DDR-Historiker Wolfgang Meinicke stellte dazu 1984 fest: „In den vorliegenden Arbeiten über Probleme der antifaschistischen Umwälzung in der sowjetischen Besatzungszone blieb die Frage nach Verlauf, Wesen und Ergebnissen der Entnazifizierung weitgehend ausgeklammert“[3]. Mit Feuereifer waren DDR-Historiker und –juristen bei der Sache, wenn es darum ging, ehemalige Nazis in politischer Verantwortung in der BRD zu entlarven. Beispiele hierfür sind Theodor Oberländer oder Hans Globke, über die in der DDR in Abwesenheit Gericht gehalten wurde. Für diese Propaganda gab es ein spezielles Gremium, den „Ausschuss für die Deutsche Einheit“ unter der Führung von Albert Norden, der für diese Kampagnen gegen Westdeutschland zuständig war. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch das „Braunbuch“ über die Kriegs- und Naziverbrecher in der BRD, vor allem in Hinsicht auf die Selbstdarstellung der DDR. Hier seien nur einige Beispiele genannt:

„Die DDR erfüllte den Auftrag des deutschen Volkes und der Völker der Welt, alle Kriegs- und Naziverbrechen zu ahnden und gerecht zu sühnen“, „obwohl nach 1945 der weitaus größte Teil der Kriegs- und Naziverbrecher in die westlichen Besatzungszonen flüchtete“.

„Selbstverständlich enthält das Braunbuch keine Namen nomineller Mitglieder der NSDAP. Die DDR hat immer konsequent zwischen der Millionenzahl ehemaliger Mitglieder der Nazi-Organisationen unterschieden, die selber irregeführt und betrogen wurden, und jener abscheulichen Gruppe von Hintermännern, Initiatoren und Profiteuren der Naziverbrecher“.

„Die DDR hat stets ihren Teil dazu [beigetragen], dass die Vergangenheit in ganz Deutschland bewältigt wird“. „Es gibt in der DDR keinen Richter oder Staatsanwalt, der der NSDAP angehörte“.

„Es war für die Justiz der DDR, die auf der Grundlage humanistischer deutscher Rechtstraditionen völlig neu aufgebaut wurde, eine Selbstverständlichkeit, alle Nazi- und Kriegsverbrechen zu ahnden und gerecht zu sühnen“.[4]

2.5 Probleme und Einschränkungen bei der Entnazifizierung

Probleme organisatorischer Art tauchten vielerorts auf. So hatten die Sowjets zuerst sämtliche aktiven Nazis und schließlich alle nominellen NSDAP-Mitglieder aus dem Justizapparat entfernt. Darunter litt das System, denn zuerst verließ man sich auf bürgerliche Juristen ohne NS-Vergangenheit, wobei aber ein erheblicher Personalmangel bestehen blieb. Schließlich setzten die Sowjets auf in Crashkursen ausgebildete „Volksrichter“, denen aber eine gewisse Kompetenz abging. Solch eine Situation gab es in vielen Bereichen. Besonders problematisch waren die Facharbeiter zu handhaben, denn sie konnte man nicht kurzerhand ersetzen, man brauchte ihr Know-how, was dazu führte, dass gerade bei diesen oft ein Auge zugedrückt wurde, wenn es um ihre Verstrickung ins NS-System ging. Früh gab es Ausnahmeregelungen, die es zuließen, dass ehemalige PG´s eingestellt wurden, wenn es an einer anderen geeigneten Fachkraft mangelte. Diese Regelung konnte natürlich fast beliebig gedehnt werden und die Ausnahmen wurden schnell zur Regel. Schließlich wurde im Mai die NDPD gebildet, die quasi als Auffangbecken für Ehemalige funktionierte und das Ziel hatte, deren Integration zu fördern. Laut Ulbricht sollten diese Ehemaligen ihre „alten Fehler durch ehrliche Mitarbeit wieder gut machen“. Außerdem fehlte es einfach auch an Personal für die umfangreichen bürokratischen Anforderungen der Entnazifizierung, zumal die Sowjets anfangs kein Interesse an deutscher Beteiligung an diesem Verfahren zeigten. Erst mit dem SMAD-Befehl vom 16.8.1947 übertrugen sie die Verfolgung an deutsche Stellen. Dafür hatten sie drei Gründe. Zum Ersten sollte diese Maßnahme eine Intensivierung und damit eine Beschleunigung des Verfahrens bringen, zweitens hatte die SED um eine erste Amnestie für nominelle PG´s gebeten und schließlich war man in der Sowjetunion der Meinung, man habe in diesem Sektor jetzt „genug getan“ und könne an die deutschen Stellen übergeben. Schon ab 1947/48 ging die SED dazu über, trotz weiterhin verhängter harter Strafen bei Schauprozessen, einen Integrationskurs gegenüber ehemaligen Parteimitgliedern einzuschlagen. Es gab fortan nur noch vorsichtige Worte über das verbrecherische Erbe des NS-Regimes zu hören. Hier werden die zunehmenden politischen, taktischen Probleme in Zusammenhang mit der Entwicklung zum Kalten Krieg deutlich. Es kam zu einer Verschränkung zwischen forcierter Strafverfolgung bei Hauptverbrechern, gezielter Rekrutierung von Polizei- und Militärangehörigen und Amnestierungen von NS-Verurteilten. Dies wirft ein deutliches Licht auf die spezifischen Interessen und Ziele der kommunistischen Vergangenheitspolitik im Vorfeld der Staatsgründung. Man beanspruchte die Deutungsmacht über den Täterbegriff, betrieb die sozioökonomische Umwälzung mit Hilfe des Strafrechts und schaltete die „Feinde des Aufbaus“ aus. Die DDR-Geschichtswissenschaft verbreitete später die Legende, dass der Terror der Anfangszeit ausschließlich Nazi- und Kriegsverbrecher getroffen habe. Am 26. Februar 1948 ordnete die SMAD durch den Befehl Nr. 35 an, die Tätigkeit der Entnazifizierungskommissionen bis zum 10. März 1948 einzustellen und die Kommissionen aufzulösen. In den Tageszeitungen hieß es am 21. April 1948: „Der Schlussstrich ist gezogen!“

3. Fazit

Die Entnazifizierung war in der SBZ/DDR ohne Zweifel ein größerer Erfolg als in der BRD. Doch darf man auf keinen Fall die problematischen Aspekte aus dem Blick verlieren. Das SED-Regime nutzte diesen „Erfolg“ über den westdeutschen Rivalen auf breiter Linie für die eigenen Zwecke aus und stellte sich als moralisch überlegen dar. Die Entnazifizierung reihte sich ein in die allgemeine Antifaschismusattitüde der DDR und diente als Legitimierung gegenüber der BRD. Bei einer Podiumsdiskussion im Martin-Gropius-Bau kam mir vor kurzem der Ausspruch zu Ohren, es habe im Dritten Reich etwa 20.000 aktive Widerständler gegeben, von denen 17 Millionen später in der DDR gelebt hätten. Das trifft den Nagel meiner Meinung nach genau auf den Kopf. Die SED-Führung gerierte sich und ihr gesamtes Volk als absolut gereinigte und exkulpierte Gemeinschaft, die keinerlei Kontinuitäten zum NS-Regime aufweise. Ganz im Gegenteil seien ja alle Nazis in den Westen geflohen, was man auch an der klaren antifaschistischen Haltung der DDR sehen könne. Doch auch in der SED gab es Tausende von ehemaligen Anhängern der NSDAP, das ließ sich nicht verleugnen. Sicherlich wurde die Entnazifizierung nicht ausschließlich und anfangs nicht einmal vorwiegend zur Beschleunigung kommunistischer Herrschaftsansprüche genutzt. Doch haben sich beide Komponenten frühzeitig stark vermischt und gewiss stand die Entnazifizierung in der SBZ von Anfang an im Schatten des politischen Neuaufbaus. Schnell wurde der neue Feind wichtiger als der alte und so legte man mehr wert auf das „Wohin?“ als auf das „Woher?“. Die DDR gesellte sich zu den Siegern des 2. Weltkrieges und prangerte stets die ungebrochenen Kontinuitäten der BRD zum Dritten Reich an. Hier spielt doch eine gehörige Portion Selbstüberschätzung und Verkennung der Tatsachen eine gewichtige Rolle. Die restlose Entnazifizierung der DDR passte nur zu gut in das allgemeine sozialistische Geschichtsbild. Viele unbequeme Fakten wurden einfach verschwiegen oder unter den Teppich gekehrt. Man muss auch konstatieren, dass die Entnazifizierung sicherlich auf dem Papier besser funktioniert hatte als in den Köpfen der Menschen. Die mentale Einstellung der Bevölkerung änderte sich durch sie kaum und sie blieb dadurch letztlich ein äußerer, nicht internalisierter Prozess. Nicht zu unterschätzen ist allerdings in der gesamten Angelegenheit, dass die gelenkten DDR-Historiker dennoch einen wesentlichen Beitrag zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit geleistet haben, auch wenn diese vorwiegend auf jenen Feldern passierte, die ins Gesamtbild des Regimes passten, wie zum Beispiel die Geschichte der Wirtschaft im Nationalsozialismus. In diesem Sinne muss man sehr vorsichtig sein bei einer Bewertung der Entnazifizierung im Ostteil Deutschlands, die einerseits sehr hart und tiefgreifend vor sich ging, andererseits aber ebenso wie im Westen deutliche Lücken und Kompromisse erkennen lässt.

4. Literaturverzeichnis

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Nationalsozialismus und Antisemitismus in Österreich,
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Herbert, Ulrich: Zweierlei Bewältigung, Hamburg 1992.

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Hoffmann, Christa: Stunden Null. Vergangenheitsbewältigung
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Kappelt, Olaf: Die Entnazifizierung in der SBZ sowie die Rolle
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als ein soziologisches Phänomen, Hamburg 1997.

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Rößler, Ruth-Kristin (Hg.): Die Entnazifizierungspolitik
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Reichel, Peter: Vergangenheitsbewältigung in
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Stern, Leo: Die DDR – Verkörperung der progressiven
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Weinke, Annette: Die Verfolgung von NS-Tätern im
geteilten Deutschland. Vergangenheitsbewältigung
1949-1969, Paderborn u.a. 2002.

Wille Manfred: Entnazifizierung in der Sowjetischen
Besatzungszone Deutschlands, Magdeburg 1993.

Fußnoten:

[1] Zitiert nach: Stern, Leo: Die DDR – Verkörperung der progressiven Traditionen der deutschen Geschichte, in: ZfG XVII (1969) 3. S. 1112.

[2] Bonwetsch, Bernd; Bordjugov, Gennadij; Naimark, Norman: Sowjetische Politik in der SBZ 1945-1949. Dokumente zur Tätigkeit der Propagandaverwaltung (Informationsverwaltung) der SMAD unter Sergej Tjul´panov. (Archiv für Sozialgeschichte Beiheft 20). Bonn 1998. S. 20.

[3] Meinicke, Wolfgang: Die Entnazifizierung in der sowjetischen Besatzungszone 1945 bis 1948, in: Wendezeiten – Zeitenwände. Zur „Entnazifizierung“ und „Entstalinisierung“. Köln 1991. S. 33.

[4] Zitate aus: Nationale Front des Demokratischen Deutschland: Braunbuch. Kriegs- und Naziverbrecher in der Bundesrepublik Deutschland. Berlin (Ost) ²1965.