ACTA – Geheimabkommen wird zu Politikum

Seit 2007 finden Verhandlungen über ein multilaterales Handelsabkommen namens Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) statt. Wie sich jedoch immer deutlicher zeigt, sind diese Verhandlungen über die Bekämpfung von Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen politisch hochexplosiv.

Die Verhandlungen zwischen den Teilnehmerländern, unter anderem EU(-Kommission), USA, Australien, Kanada und Korea, liefen von Anfang an unter äußerster Geheimhaltung ab. Während Vertreter der Wirtschaft beteiligt sind, werden Journalisten und Parlamente von den Verhandlungen bewusst ferngehalten. Jeder Teilnehmer musste eine Stillschweigevereinbarung unterzeichnen, keine Details des Vertrages bekanntzumachen. Reporter ohne Grenzen kritisiert daher zu Recht die „Verhinderung der demokratischen Debatte“. Das EU-Parlament forderte nun die Veröffentlichung des bisherigen Verhandlungsergebnisses. Doch worum geht es eigentlich?

Die Produktpiraterie ist ein ernst zu nehmendes Problem für zahlreiche Industriezweige, allein 2008 wurden an den EU-Grenzen gefälschte Waren im Wert von 178 Millionen Euro beschlagnahmt. Die steigende Zahl an Urheberrechtsverletzungen gilt in den betroffenen Branchen oft als ähnlich großes Problem. Deshalb soll die Kooperation zwischen den Ländern bei der Bekämpfung von Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen verbessert werden. Dabei geht es unter anderem um die Schaffung neuer Gesetze zur Verwertung geistigen Eigentums.

Wie sich gezeigt hat, ist dieses Thema in den meisten Teilnehmerländern umstritten, was erklärt, warum die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde. So ist es nicht verwunderlich, dass entschiedenste Ablehnung seitens der Piratenpartei kommt, deren Kernforderungen nach Datenschutz und Liberalisierung des Urheberrechts dem Abkommen komplett entgegenlaufen. Auch im Bundestag formiert sich, angefangen bei Grünen und Linken, allmählich der Widerstand gegen die Intransparenz des ACTA-Abkommens.

Gerade auch das Aufkommen von Piratenparteien in fast allen Teilnehmerländern zeigt die allmähliche Formierung einer Gegenbewegung. Doch wie soll man es verstehen, wenn neue Gesetze unter Umgehung der Parlamente entwickelt werden? Natürlich müssten die Parlamente die Gesetze ratifizieren, jedoch immer unter dem Druck der internationalen Vereinbarungen. Zudem ist offen, ob ausreichende Zeit bleibt, um diese Gesetze ausführlich zu diskutieren. Trotz aller Geheimhaltung kursieren immer wieder Gerüchte. Zudem finden Unterlagen aus dem Umfeld der ACTA-Verhandlungen fortgesetzt ihren Weg nach draußen.

Mit solchen Informationen muss man vorsichtig sein, sie sind derzeit aber fast die einzigen Quellen. Demnach soll es zukünftig an Flughäfen die Möglichkeit geben, ohne einen Verdacht MP3-Player, Laptops und Handys nach Urheberrechtsverletzungen zu durchsuchen. Dabei müssten natürlich auch die privaten Dateien durchsucht werden. Provider sollen für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden verantwortlich gemacht werden. Das bedeutet, dass sie den kompletten privaten und geschäftlichen Datenverkehr ihrer Kunden überwachen müssten. Was normalerweise eine Straftat wäre, würde dann vorgeschrieben sein. Oder die äußerst umstrittene „Three-Strikes“-Regelung, nach der beim dritten Urheberrechtsvergehen, also z.B. dem Download eines Liedes, der Internetzugang für den Betroffenen gesperrt wird. Das käme in einigen Arbeitsbereichen einem faktischen Berufsverbot nahe.

Unter dem stärker werdenden Druck reagieren auch allmählich die Beteiligten der ACTA-Verhandlungen und wenden sich gegen die zahlreichen „Gerüchte“. Konkrete Aussagen über den Verhandlungsstand gibt es aber immer noch keine. Vom 12. bis 16. April tagt die 8. ACTA-Verhandlungsrunde in Neuseeland. Wie der Stand der Verhandlungen wirklich ist, kann kaum einer sagen: Dafür hat die strikte Geheimhaltung gut gesorgt.