Das Bündnis „Transparenz schafft Vertrauen“ hat mit einer Volksinitiative die Grundlage für ein hierzulande bislang einmaliges Transparenzgesetz gelegt. Künftig müssen Politik und Verwaltung Dokumente von öffentlichem Interesse kostenfrei im Internet zugänglich machen.
Zu einer Hauptforderung der aus einem Zusammenschluss von Transparency International, Chaos Computer Club (CCC), Mehr Demokratie, Piratenpartei, ÖDP, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und Attac bestehenden Initiative gehörte die Einführung eines Informationsregisters. Dieses wurde jetzt von allen Fraktionen der Hamburger Bürgerschaft übernommen und wird am morgigen Mittwoch als Gesetz beschlossen werden. Damit wird ein für den Sommer geplantes Volksbegehren überflüssig. „Mit der Einführung des Transparenzgesetzes wird Hamburg Transparenz-Hauptstadt“, sagt Ralf-Uwe Beck, Sprecher des Bundesvorstands von Mehr Demokratie.
Und der Mitinitiator der Volksinitiative Gregor Hackmack ergänzt: „Wir haben aus dem Informationsrecht der Menschen eine Informationspflicht der Behörden gemacht. Das ist ein Quantensprung auf dem Weg zu einer offenen Gesellschaft.“ In elf Bundesländern gibt es bisher mehr oder weniger bürgerfreundlich ausgestaltete Informationsfreiheitsgesetze; in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen nicht einmal das.
Um Einblick in Beschlüsse, Gutachten, Genehmigungen und andere öffentliche Dokumente zu erhalten, müssen Interessierte bisher Anträge stellen und zum Teil auch Gebühren zahlen. „In Hamburg wird diese Holschuld der Bürgerinnen und Bürger umgekehrt in eine Bringschuld der Verwaltung“, so Beck. Der jetzt zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf war in weiten Teilen in einer Gemeinschaftsarbeit von Bürgerinnen und Bürgern im Internet (Wiki) sowie bei Bündnistreffen erarbeitet worden. Bis zum 9. Dezember 2011 hatte das Transparenzbündnis in nur sechs Wochen 15.119 Unterschriften dafür gesammelt. Viele Daten und Dokumente werden mit dem neuen Gesetz nicht mehr nur auf Antrag zugänglich, sondern frei im Internet verfügbar sein.
Zu den Informationen, die dort von Amts wegen veröffentlicht werden müssen, zählen Senatsbeschlüsse, Gutachten, öffentliche Pläne, Geodaten, Subventionsvergaben und Bau- bzw. Abrissgenehmigungen. Veröffentlichungspflichtig sind auch alle Verträge über 100.000 Euro, die im weitesten Sinne die öffentliche Daseinsvorsorge betreffen. Wesentliche Unternehmensdaten städtischer Beteiligungen inklusive der jährlichen Vergütungen und Nebenleistungen der Leitungsebene sind ebenfalls zu veröffentlichen. Personenbezogene Daten sowie juristisch klar definierte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bleiben aber geschützt.