Können direkte Demokratie und Bürgerräte auf Bundesebene sinnvoll kombiniert werden?

(Foto by Mehr Demokratie | Quelle: Flickr | Lizenz: CC BY-SA 2.0)

Der Bürgerrat ist gerade Teil der politischen Debatte – weltweit werden verschiedene Modelle diskutiert und probiert. In Deutschland fand vergangene Woche die Übergabe der Ergebnisse des Bürgerrats „Deutschlands Rolle in der Welt“ an den Bundestag statt (hier die Empfehlungen). Mehr Demokratie hatte diesen gemeinsam mit anderen Akteur:innen angestoßen und organisiert – so wie auch schon den Bürgerrat Demokratie im Jahr 2019.

Diesem Bürgerrat-Modell liegt die Philosophie zugrunde, als Impulsgeber und Resonanzraum für die Politik zu gelten. Es sind Empfehlungen, wie sie auch eine Enquete- oder Expertenkommission macht – mit dem Unterschied, dass sie von zufällig gelosten Bürger:innen kommen. Die damit verbundene Hoffnung beschreibt Marianne Birthler, Vorsitzende des Bürgerrats „Deutschlands Rolle in der Welt“, wie folgt:

„Die Stärke dieses Gutachtens liegt darin, dass es ein Meinungsbild vermittelt, das verantwortungsvolle und nachdenkliche Bürgerinnen und Bürger aus sehr unterschiedlichen Lebensverhältnissen, Grundhaltungen, Generationen und Regionen entwickelt haben. Sehr viel näher an ‚Volkes Stimme‘ als das, was manche Politiker oder Parteien als öffentliche Meinung vermuten oder was manche schnellen Meinungsumfragen nahelegen. Es wäre töricht, wenn die Abgeordneten des Bundestages dieses Kapital ungenutzt ließen.“

(Quelle: Mehr Demokratie)

Wie aber müsste ein Bürgerrat auf Bundesebene ausgestaltet sein, damit er dem wachsenden Wunsch nach Verbindlichkeit gerecht wird? Für mich wäre das Ganze stimmig und kraftvoll, wenn die zwei Instrumente Volksinitiative und Bürgerratsbeauftragung parallel bundesweit eingeführt werden. Denn dann hätten die Bürger:innen die Möglichkeit:

  1. Entweder über einen eigenen Abstimmungsvorschlag eine Volksabstimmung einzuleiten.
    Damit ist das in den Bundesländern bewährte und erprobte Verfahren der dreistufigen Volksgesetzgebung gemeint.

  2. Oder einen Bürgerrat zu beauftragen.
    Damit die Empfehlungen bzw. Ergebnisse des Bürgerrats auch übernahmefähig sind, müsste geregelt werden, dass eine oder mehrere abstimmungsfähige Vorlagen zu einem konkreten Thema erstellt werden. Auch bedarf es einer angemessenen Frist, innerhalb der der Bundestag Stellung nimmt und darüber entscheidet, ob er diese Vorlage(n) ganz, teilweise oder gar nicht übernimmt. Sollte der Bundestag die Vorlage(n) nur teilweise oder gar nicht übernehmen, haben die Bürger:innen die Möglichkeit, eine Initiative darüber zu starten, um eine bundesweite Volksabstimmung herbeizuführen.

Dieses Modell führt zu direktdemokratischen Verfahren, deren Ergebnisse politisch verbindlich sind. Um sie anzustoßen, bedarf es eines bestimmten Quorums an Unterschriften. Zudem wird eine unabhängige Stabsstelle für Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie eingerichtet, die dafür Sorge trägt, dass beide Verfahren neutral und unparteiisch koordiniert und durchgeführt werden. Was mir dabei wichtig ist: Dass die zwei unterschiedlichen Verfahren direkte Demokratie und Bürgerrat durch die richtige Anwendung in ein stimmiges Miteinander kommen.

Studie zu direktdemokratischen Verfahren

Das von Mehr Demokratie präferierte dreistufige direktdemokratische Verfahren mit Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid gibt es bereits auf Länderebene und hat sich dort als Ergänzung zur repräsentativen Demokratie seit Jahrzehnten in der Praxis gut bewährt.

Natürlich ist die bundesweite Volksabstimmung nicht ein Allheilmittel und bringt nicht die Lösung für alle Probleme. Aber wenn sie fair und gut geregelt wird, kann sie mehr Menschen an politischen Entscheidungsprozessen konstruktiv beteiligen und ein Frustschutzmittel für diejenigen sein, die verbindlich unser politisches Gemeinwesen mitgestalten wollen. Das bestätigt auch eine an der Goethe-Universität Frankfurt am Main erstellte Studie, die das Thema Ungleichheit und Direkte Demokratie in Demokratien zwischen 1990 und 2015 untersucht hatte. Das Ergebnis: Direktdemokratische Verfahren sind eher gleichheitsfördernd und ermöglichen es gut, mehr Menschen an politischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen.

Zitat: „Direktdemokratische (Gesetzes-)Vorlagen zur sozialen, politischen oder rechtlichen Gleichheit zielen in der Mehrheit darauf ab, Ungleichheit in der Gesellschaft zu beseitigen und Gleichheit auszubauen. Dies besagt eine von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderte Studie des Projektteams um Prof. Dr. Brigitte Geißel, Anna Krämling und Lars Paulus. Dafür hat das Team mehr als 500 direktdemokratische Verfahren nicht nur in europäischen Demokratien zwischen 1990 und 2015 untersucht.“ (→ Mehr Infos hier)

Untermauert wird diese Studie beispielsweise mit dem Verfassungsreferendum in Irland aus dem Jahr 2018. Dort hatte die Bevölkerung direktdemokratisch entschieden, dass der 1983 eingeführte und 1992 ergänzte Artikel 40.3.3 der Verfassung geändert und Schwangerschaftsabbrüche legalisiert werden.

Ausgestaltung von direkter Demokratie auf Bundesebene

Bei einer von Mehr Demokratie präferierten direkten Demokratie auf Bundesebene wären alle Fragestellungen zugelassen, mit denen sich auch der Bundestag befassen kann. Die bundesweite Volksabstimmung würde monatelange Debatten beinhalten und in der Regel ein bis zwei Jahre dauern, bis es zu einer Entscheidung kommt. In dieser Zeit hätten alle Seiten die Gelegenheit, im öffentlichen Diskurs ihre Argumente miteinander auszutauschen. Darüber hinaus erhielte jeder Haushalt vor dem Gang zur Urne eine Abstimmungsbroschüre mit der Gegenüberstellung von Pro- und Contra-Argumenten, um sich eine fundierte Meinung bilden zu können. All das würde die Bevölkerung in die Lage versetzen, sich intensiv mit einem Thema auseinanderzusetzen. Themen und Initiativen, die Grund- oder Minderheitenrechte einschränken wollen, wären dagegen ausgeschlossen.