Island: Neue Verfassung via Crowdsourcing

Island ist nicht nur eine Trauminsel der Pressefreiheit. Auch in puncto Bürgerbeteiligung geht der Inselstaat neue Wege. Mittels eines Referendums wurden am 20. Oktober den Menschen sechs Fragen zum Verfassungsentwurf gestellt, den ein direkt gewählter Bürgerkonvent ausgearbeitet hat. Dafür gab es eine überwältigende Zustimmung! 

Bemerkenswert an der Entstehung des isländischen Verfassungsentwurfs ist die Beteiligung der Bürger über den gesamten Prozess hinweg. Am Anfang stand eine von der Regierung einberufene, repräsentativ zusammengesetzte Planungszelle von rund 1.000 Menschen, die in kleinen Gruppen Ideen für die neue Verfassung zusammentrugen. Ein von Bürgern gewählter 25-köpfiger Konvent (= Verfassungsrat) hatte die Aufgabe, aus rund 700 Seiten mit Vorschlägen einen Verfassungsentwurf zu destillieren – im Konsensprinzip, öffentlich tagend und unter Einbeziehung von Facebook, Twitter, YouTube und anderen Kanälen. Aus der Sicht von Ralf-Uwe Beck vom Verein Mehr Demokratie bietet das Internet gerade bei der Entwicklung von Gesetzen oder Verfassungen einen Raum für kreative Experimente. „Wichtig ist dabei, dass die Bürgervorschläge wirklich etwas bewirken und am Ende verbindliche direktdemokratische Entscheidungen stehen. In Island zeigt sich, wie die Idee der Bürgergesellschaft zu verstehen ist“, so Beck.

Eine von Bürgern (mit-)geschriebene Verfassung bricht mit dem Mythos von allwissenden und allmächtigen Politikern und ruft ins Bewusstsein, dass alle Bürger fähig anzusehen sind, ein Gemeinwesen mitzugestalten. Es sollte selbstverständlich sein, dass die Menschen sich in die Entwicklung des Gesellschaftsvertrags und damit in ihre eigenen Angelegenheiten einmischen. Beim heutigen Referendum entscheidet sich auch, ob die Menschen zukünftig direktdemokratische Instrumente in ihrer Verfassung wünschen. So sieht der vom Verfassungsrat ausgearbeitete Entwurf Volksbegehren vor, mit denen Gesetzentwürfe des Parlamentes vom Volk überprüft und auch eigene Initiativen gestartet werden können.

Hier ein Überblick:

  • fakultatives Referendum (gegen bereits vom Parlament beschlossene Gesetze) mit 10 Prozent Unterschriftenquorum (Art. 65)
  • Volksinitiative (um ein Thema auf die Agenda des Parlaments zu setzen) mit zwei Prozent Unterschriftenquorum (Art. 66)
  • Volksbegehren (Gesetzentwurf, der vom Parlament behandelt werden muss und zum Volksentscheid führt; ob der Volksentscheid verbindlich oder beratend ist, entscheidet das Parlament) mit 10 Prozent Unterschriftenquorum (Art. 66)
  • Vorlagen sollen von allgemeinem Interesse sein und werden auf Vereinbarkeit mit der Verfassung geprüft (Art. 67)
  • Themenausschlüsse: Haushalt, internationales Recht, Steuer-Gesetzgebung, Staatsbürgerschaft (Art. 67)

Nach der Auswertung des Referendums berät das Parlament erneut. Kritisch zu beurteilen ist, dass das Referendum keinen verbindlichen Charakter trägt. Darauf wird in einem lesenswerten Artikel im Verfassungsblog eingegangen. Zudem waren dem Konvent nur vier Monate Zeit für seine Arbeit gegeben. Etwas wenig Zeit für einen so gewichtigen Prozess.

Dennoch: „Das isländische Demokratieexperiment ist ein wertvoller Impuls. Die Rückkopplung der politischen Klasse an die Bevölkerung kann neue Wege aus der Krise aufzeigen – das sollten sich auch die europäischen Eliten vor Augen halten“, so Beck. Mehr Demokratie plädiert deshalb für einen direkt gewählten Konvent auf europäischer Ebene, der mit genügend Zeit und unter Einbeziehung der Bürger Vorschläge für die Zukunft der EU vorlegt, über die dann per Volksentscheid abgestimmt wird.

Das Demokratieexperiment „Verfassungsgebung mit Bürgerbeteiligung“ sollte Anregung und Vorbild für andere Länder und für die EU sein.

Weitere Hintergrundinfos zum Referendum und zum Verfassungsentwurf gibt es auf folgender Webseite: http://www.thjodaratkvaedi.is/2012/en

-> Ausführliches Hintergrundmaterial von Mehr Demokratie e.V.

Hinweis: Diesen Beitrag, den ich zusammen mit Anne Dänner von Mehr Demokratie e.V. recherchierte, habe ich hier in meinem Blog parallel veröffentlicht.  

UPDATE vom 20.12.2012:

Laut amtlichem Endergebnis gab es eine Wahlbeteiligung von 48,9 Prozent, wovon 66,3 Prozent für den Verfassungsentwurf stimmten (siehe: IcelandReview).

Hier eine Übersicht anderer Beiträge zum Thema:

23.10.2012

IcelandReview: Reaktionen zum Verfassungsreferendum

21.10.2012 

dradio.de: Das Verfassungsreferendum in Island

18.10.2012

Verfassungsblog: Das isländische Volk spricht – aber was sagt es?